03.05.2012

Industrie: Unfallversicherungsbeitrag senken

IV-GS Neumayer: Rückgang der Arbeitsunfälle positiv – Kritik an Quersubventionierung der Krankenkassen durch AUVA – Kostenwahrheit und Reduktion des Beitragssatzes gefordert

„Der Rückgang der Arbeitsunfälle ist sehr erfreulich und spiegelt das große Engagement von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Arbeitsschutz und Unfallprävention wieder", zeigte sich der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, angesichts der heute präsentierten Zahlen zur Arbeitsunfallstatistik erfreut. Damit setzt sich der seit vielen Jahren anhaltende Trend rückläufiger Arbeitsunfälle fort. „Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Arbeitgeber denselben Beitragssatz zahlen wie etwa in den 90er Jahren, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle seither von etwa 177.000 auf nunmehr etwa 110.000 jährlich gesunken ist", betonte Neumayer. So sei es auch unverständlich, dass auf Kosten der Arbeitgeber zum überwiegenden Teil Freizeitunfälle behandelt würden, obwohl dies grundsätzlich Aufgabe der Krankenversicherung sei. „Nur 11 Prozent der Patienten in Unfallkrankenhäusern wurden im Jahr 2011 auf Grund von Arbeitsunfällen behandelt", so Neumayer. Die restlichen 89 Prozent seien hingegen Freizeitunfallpatienten gewesen. Dafür bekomme die Unfallversicherung zwar einen Kostenersatz, „dieser ist aber nicht kostendeckend. Die AUVA erfährt dadurch eine jährliche Mehrbelastung von etwa 120 Millionen Euro".

Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei laut Neumayer, dass die Unfallversicherung einen jährlich steigenden Pauschalbetrag an die Krankenversicherung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern durch diese zahle, trotz kontinuierlich sinkender Arbeitsunfälle: „Zwischen dem tatsächlichen Aufwand der Krankenkassen und dem Pauschalbetrag der Unfallversicherung ergibt sich ein Delta zu Lasten der AUVA, das inzwischen jährlich etwa 130 Millionen Euro ausmacht".

Natürlich sei es begrüßenswert, Freizeitunfallopfern die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Allerdings müsse man sich die Frage stellen, auf wessen Kosten. „Die Kosten für die Behandlung von Freizeitunfällen dürfen nicht einfach auf die Arbeitgeber abgewälzt werden", wie der IV-Generalsekretär betonte. Die Arbeitgeber sollten Beiträge künftig daher auch nur noch in jener Höhe zahlen, die die AUVA für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe benötige. „Bei voller Kostenwahrheit könnte der Beitragssatz in der Unfallversicherung deutlich gesenkt werden. Angesichts der in Österreich hohen Lohnnebenkosten wäre eine Beitragsreduktion darüber hinaus im Sinne der Standortsicherheit wichtig", so Neumayer.


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