Industrie zu Sparpaket: Erhöhung der Arbeitszusatzkosten Bürde für Industrie- und Arbeitsstandort
IV-GS Neumayer: Industrie trägt Sparpaket mit – Verteuerung des Faktors Arbeit gefährdet Arbeitsstandort – Anhebung des Nachtschwerarbeits-Beitrages falsche Maßnahme – Strukturelle Reformen angehen„Aus Rücksicht auf die Notwendigkeit, den Staatshaushalt zu konsolidieren, tragen wir das Sparpaket im Großen und Ganzen mit", so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer nach dem Ende der Begutachtungsfrist der Gesetzestexte zum Sparpaket. Klare Kritik übt die Industrie an der Erhöhung der Arbeitszusatzkosten durch die 110-Euro-Auflösungsabgabe bei Kündigung eines Beschäftigten und durch die Einführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für über 58-Jährige. „Diese Maßnahmen sind eine eindeutige Bürde für den Industrie- und Arbeitsstandort Österreich", betonte Neumayer: „Die Gebühr trifft nur die Arbeitgeber und verstößt daher gegen das paritätische Versicherungsprinzip - demgemäß sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die Arbeitslosenversicherung einzahlen." In diesem Zusammenhang sei auch die vorgeschlagene gesetzliche Anhebung des Nachtschwerarbeits-Beitrages von zwei auf fünf Prozent abzulehnen und „eine falsche Maßnahme". Vielmehr müsse das NSchG-Zugangsalter von 57 (Männer) bzw. 52 (Frauen) erhöht werden. „Änderungen in diesem Bereich würden einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten und zusätzlich auch einen Beitrag zu der angestrebten und überfälligen Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters leisten", unterstrich Neumayer.
Die dauerhafte Kürzung der Zuschüsse zur Zukunftsvorsorge bewertet Neumayer ebenfalls als negativ. „Die staatliche Pensionsvorsorge wird zusehends unfinanzierbar, gleichzeitig kürzt man den Aufbau privaten Pensionskapitals. Das ist nicht zu erklären und widerspricht jeder Logik." Neben diesen Punkten sei für die Industrie auch die Steuererhöhung für Leistungsträger unter dem Titel „Solidarabgabe" höchst fragwürdig. Für die Bezieher hoher Einkommen wird der effektive Grenzsteuersatz um 3 bis 6,28 Prozent-Punkte steigen. Ab einem Jahresbruttogehalt von € 594.272 wird der effektive Grenzsteuersatz somit bei 50 Prozent liegen, und damit dem nominellen Steuersatz entsprechen. „Das ist ein Europa-Spitzenwert und sicherlich ein gravierender Standortnachteil. Wir werden daher genau darauf achten, dass diese Extrembelastung, die auf 3 Jahre befristet ist, 2016 wie vereinbart wieder ausläuft", so Neumayer: „Beim Vergleich der effektiven Steuer- und Abgabensätze ist Österreich nunmehr an die unrühmliche Europa-Spitze vorgestoßen." Rufe von Arbeitnehmerseite, dass wohlhabendere Menschen in Österreich noch immer zu wenig belastet werden, sind angesichts dieser Tatsache und der Rekord-Umverteilung in Österreich „jenseitig" und „nicht nachvollziehbar".
Als positiv bewertet der IV-Generalsekretär, „dass die Bundesregierung in einigen Bereichen Problemfelder erkannt und mit dem Maßnahmenpaket erste Schritte in die richtige Richtung gesetzt hat. „Auch im Steuerbereich ist es gelungen, die schlimmsten Anschlagsversuche auf den Standort und damit auf heimische Arbeitsplätze in den Bereichen KöST-Satz sowie Gruppenbesteuerung, Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuwenden. Mittelfristig müssen wir aber unbedingt wirkliche strukturelle Reformen - etwa im Bereich der Frühpensionen, wo wir europaweit Negativ-Beispiel sind, aber auch bei Verwaltung, Gesundheit und Bildungssystem - in Angriff nehmen, um in internationalen Standortrankings nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten und weitere Mittel für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Infrastruktur freizumachen", so der IV-Generalsekretär.
