27.01.2012
Ministerrat beschließt Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die verpflichtende sprachliche Frühförderung
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Der Bund leistet jährlich einen Zweckzuschuss in Gesamthöhe von maximal fünf Millionen Euro; damit ist die sprachliche Frühförderung wieder bis 2014 gewährleistet.Die Industriellenvereinigung begrüßt, dass die frühkindliche Sprachförderung, die im Zuge der 15a-Vereinbarung über den Ausbau der Kinderbetreuung in den vergangenen drei Jahren vom Bund initiiert wurde, nun über diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auch 2012, 2013 und 2014 weitergeführt wird. Wie im Ministerrat beschlossen, ist das Ziel der Frühförderung, dass Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen (insbesondere jene, deren Muttersprache nicht Deutsch ist) in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert werden, damit sie mit Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache nach einheitlichen Deutschstandards möglichst beherrschen.
Laut Sprachstandfeststellung sind bei einem Viertel der fünfjährigen Kinder die sprachlichen Fähigkeiten nicht altersadäquat. Darunter wächst ein Drittel der Kinder mit Deutsch als Muttersprache auf. Auch wenn der Besuch des Kindergartens nachweislich einen positiven Effekt auf die Sprachbeherrschung hat, soll auf die zusätzliche sprachliche Förderung dieser Kinder, insbesondere jener mit Migrationshintergrund, nicht verzichtet werden. Nun haben die Länder eine vierwöchige Frist zu einer möglichen Stellungnahme.
[ Manuela Igler ]
