Regelungen zu Stellenausschreibungen ab 2012
Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Mitglieder auf folgende rechtliche Änderung hinweisen:
Durch die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), durch BGBl I 7/2011, sind seit 1. März 2011 Arbeitgeber verpflichtet, in Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Ab 1. Jänner 2012 wird ein Verstoß gegen diese Neuregelung, die Entlohnung in Euro in Stellenausschreibungen anzuführen, auch bestraft.
In der Industrie wird man auf den geltenden Kollektivvertag und auf die, für den konkreten Arbeitsplatz vorgesehene Verwendungsgruppe/Lohngruppe, zurückgreifen müssen. Beim ersten Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Ermahnung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Im Wiederholungsfall ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro im Gesetz festgelegt. Die Strafbarkeit tritt - nach einer 10-monatigen Legisvakanz - nun mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.iv-mitgliederservice.at/iv-all/dokumente/doc_3296.pdf
Kontakt: Dr. Melanie Eckl-Kerber, m.eckl-kerber@iv-net.at, 01/711 35-2290Dr. Alexandra Schöngrundner, a.schoengrundner@iv-net.at, 01/711 35-2324
