14.10.2008

Industrie: Standort braucht effiziente und vorausschauende Raumordung!

IV-Vize-GS Koren: Kompetenzzersplitterung bei überregionalen Infrastrukturprojekten beseitigen – Verbund APG-Vorstandsdirektor Kaupa: Kürzere Verfahren gefordert – OMV-Vorstandsdirektor Auli: Neue Kompetenzzuteilung bei Flächenwidmung – ASFINAG-Vorstandsdirektor Schedl: Planungskompetenz des Bundes optimieren

Die Industrie spricht sich für eine umfassende Reform der Raumordnung aus. „Dazu braucht es Zugeständnisse aller Beteiligten. Die seit 50 Jahren unveränderte verfassungsrechtliche Kompetenzzersplitterung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Verbindung mit nicht vorhandenen Abstimmungsvorschriften macht eine zweckmäßige Raumordnung schwierig bis unmöglich", sagte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter Koren heute, Dienstag, im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs mit Dr. Heinz Kaupa, Vorstandsdirektor der VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG), Dr. Werner Auli, Vorstandsdirektor der OMV Aktiengesellschaft und DI Alois Schedl, Vorstandsdirektor der ASFINAG, in Wien.

Seitens der Unternehmensvertreter wurde betont, dass die Ausweisung und Sicherung von geeigneten Standorten für Industrieanlagen sowie industrierelevante Infrastruktur zu den wesentlichsten Aufgaben der Raumordung zählen. In den vergangenen Jahren haben sich die Standortfindung und insbesondere die Trassenfestlegungen für die leitungsgebundene Infrastruktur als zunehmend konfliktreich und zeitaufwändig erwiesen. „Bei einer Reform der Raumordnung ist eine neue Kompetenzzuordnung, eine verstärkte Kooperation zwischen den Ländern sowie mehr Sicherheit in der Planung unbedingt erforderlich", betonte Koren. Vor dem Hintergrund sei auch zu begrüßen, dass am 23. Oktober zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder eine politische Raumordnungskonferenz (ÖROK) mit allen Ministerien und Bundesländern sowie den Interessenvertretungen stattfinde.

Am stärksten betroffen von den langwierigen und teuren Planungs- und Genehmigungsverfahren seien die großen Infrastrukturunternehmen im Energie- und Verkehrsbereich. „Kürzere Verfahren und Berücksichtigung des öffentlichen Interesses in der Raumordnung" forderte daher APG-Vorstandsdirektor Dr. Heinz Kaupa.

„Das öffentliche Interesse an der Realisierung von notwendigen Infrastrukturvorhaben per se muss auch durch behördliche Verfahren im Sinne aller Beteiligten in angemessener Zeit ermöglicht werden. Die lange Verfahrensdauer beeinträchtigt nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern wirkt auch investitionshemmend." Alleine die APG würde mit ihren zehn größten Projekten bis 2016 ein Investitionsvolumen von rund einer Mrd. Euro realisieren. Untersuchungen der Steiermarkleitung haben gezeigt, dass die österreichische Wertschöpfung bei einem vergleichbaren Leitungsprojekt  bei hohen 90 Prozent liegt.

Um den Leitungsbau zu erleichtern und damit die Versorgungssicherheit bestmöglich zu garantieren, verlangte OMV-Vorstandsdirektor Dr. Werner Auli eine neue Kompetenzzuteilung bei der Flächenwidmung. Außerdem sollte auch „bei Gasleitungen das öffentliche Interesse in den Mittelpunkt gestellt werden". Weiters forderte er eine Angleichung der Zwangsrechtseinräumung im Energiebereich, insbesondere in Bezug auf Gestattungsrechte, die für den Leitungsbau notwendig sind, sofern diese dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstünden.

Für eine „eine Optimierung der Planungskompetenz des Bundes für überörtliche Infrastrukturprojekte" plädierte ASFINAG-Vorstandsdirektor DI Alois Schedl. Dazu zähle eine Verfahrensvereinheitlichung ebenso wie ein sinnvoll gestufter Planungsprozess.

Die wichtigsten übergreifenden Maßnahmen, die unbedingt in Angriff zu nehmen sind:  

  • Der Bundesgesetzgeber soll durch eine Rahmenkompetenz die Möglichkeit haben, grundsätzliche Bestimmungen über Planungsmaßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung zu regeln und damit die Länder an bestimmte Mindestanforderungen zu binden. Ziel ist die Beseitigung der Kompetenzzersplitterung bei überregionalen Infrastrukturprojekten. 
  • Über 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sollen verstärkte, wechselseitige Informations-, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen eingegangen werden. Die ÖROK als Koordinationsorgan muss gestärkt werden und die neun unterschiedlichen landesspezifischen Raumordungsgesetzte vereinheitlicht werden. 
  • Für mehr Sicherheit in der Planung ist eine rechtliche Absicherung von geeigneten Standorten, Flächen und Korridoren für industrierelevante Infrastrukturen nötig. 
  • Weiters ist eine gesetzliche Festsetzung des Bewertungsstichtages für Enteignungen mit dem Zeitpunkt der Kundmachung der jeweiligen überregionalen Planung bzw. ein diesbezüglicher Widmungsstopp erforderlich.

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